Öffentliche Planauflage
Ortsentwicklung Engelsbad Mariastein
Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften «Metzerlenstrasse Süd»
Öffentliche Planauflage vom 21. Oktober bis 20. November 2024
Gestützt auf §§ 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 17. September 2024 und §§ 69 ff. PBG, wird die nachfolgend aufgeführten Nutzungsplanung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
- Gestaltungsplan «Metzerlenstrasse Süd», Situation 1:500
- Sonderbauvorschriften
Orientierend können zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):
- Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV
- Richtprojekt
Auflagezeit: Vom Montag, 21. Oktober bis Mittwoch, 20. November 2024.
Auflageort:
Gemeindeverwaltung Metzerlen-Mariastein, Rotbergstrasse 1, 4116 Metzerlen, (während den ordentlichen Büroöffnungszeiten).
Einsprachen:
Während der Auflagefrist können alle, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, Einsprache erheben.
Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Einsprachen gegen den Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften sind an den Gemeinderat Metzerlen-Mariastein zu richten: Gemeinderat Metzerlen-Mariastein, Rotbergstrasse 1, 4116 Metzerlen.