Todesfall

Meldung eines Todesfalls

Bitte melden Sie uns jeden Todesfall eines /einer Familienangehörigen mit dem Wohnsitz in Metzerlen-Mariastein unverzüglich. Tel. 061 735 10 50.

 

Wir werden mit Ihnen einen persönlichen Termin vereinbaren, um die Formalitäten sowie die Einzelheiten der Beisetzung zu besprechen. Bitte bringen Sie die ärztliche Todesbescheinigung mit.

 

Für die Abdankung setzen Sie sich bitte direkt mit dem Pfarreisekretariat der zuständigen Kirchgemeinde in Verbindung.

 

Röm.-kath. Kirchgemeinde Metzerlen-Mariastein 

Tel. 061 731 15 12.

Zum Kontakformular

 

Pfarreisekretariat Evangelisch-Reformierte Kirche:

Frau Michaela Simonet

Tel. 061 731 38 86

E-Mail: sekretariat@kgleimental.ch

 

Checkliste für die Angehörigen
Checkliste für die Angehörigen

Hier finden Sie die Checkliste.

 

Bestimmung der Bestattungsart

Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist mit einem schmerzhaften Abschied verbunden. Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen und Bekannten vor nicht alltägliche Probleme und Fragen. Im Zusammenhang mit einem Todesfall stellen sich immer die Fragen nach der Bestattungsweise (Kremation oder Erdbestattung) und der Bestattungsart (z.B. Erdgrab, Beisetzung in der Urnenwand, keine Beisetzung auf dem Friedhof etc.). Die Angehörigen versuchen die Wünsche der verstorbenen Person auszuführen. Jedoch sind diese Wünsche nicht immer bekannt.

Wir haben dafür ein neues Formular «Bestimmung der Bestattungsart» erstellt. Darin können Einwohnerinnen und Einwohner zu Lebzeiten die eigenen Wünsche notieren. Das Formular kann im Anschluss bei den Einwohnerdiensten deponiert werden. Wir empfehlen zudem, eine Kopie davon z.B. im Familienbüchlein oder bei den persönlichen Unterlagen zu deponieren. Es geht bei diesem Formular lediglich darum, die Bestattung zu regeln. Es besteht keinerlei Einfluss auf den Erbfall. 

Formular Bestimmung der Bestattungsart
Formular Bestimmung der Bestattungsart

Hier finden Sie das Dokument.

 

Inventurbeamter

Innert 30 Tagen ab dem Tod wird durch den Inventurbeamten der Gemeinde eine Inventarisation durchgeführt.

Die bekannten Erben werden zur Inventarisation eingeladen. Anschliessend findet die Inventaraufnahme statt.

Hansruedi Meier
Inventurbeamter

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