Im Minimum sind nach Gemeindegesetz 2 ordentliche Versammlungen vorgeschrieben. Eine findet im Juni (Abnahme der Jahresrechnung) und eine anfangs Dezember (Abnahme des Budgets) statt. Im Bedarfsfalle wird der Gemeinderat zu ausserordentlichen Gemeindeversammlungen aufrufen.
Gemeindeversammlung
In der Organisation der Gemeinde ist die Gemeindeversammlung das oberste Organ. Die gesetzliche Grundlage wird aus dem kantonalen Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung abgeleitet. Die Gemeindeversammlung findet in der Regel in der Allmendhalle (Mehrzweckhalle Allmendstrasse) statt.
Wissenswertes:
Die Stimmberechtigten werden mindestens 7 Arbeitstage im Voraus zur Gemeindeversammlung eingeladen. Ort, Datum, Zeit und Traktanden werden im Minimum angegeben. Die Einladung wird den Stimmberechtigten jeweils schriftlich zugestellt oder im Publikationsorgan der Gemeinde veröffentlicht. Die Anträge des Gemeinderates sowie die entsprechenden Unterlagen liegen während der Einladungsfrist auf der Gemeindeverwaltung auf.