Nebenämter

Bei Nebenämtern/Funktionären handelt es sich um Gemeindeaufgaben, die nicht einer Behörde, bzw. einer Kommission angegliedert sind. Die Personen werden durch den Gemeinderat aufgrund ihrer Fähigkeiten bzw. dem Willen zur nebenamtlichen Aufgabenerfüllung gewählt.

Wir verwenden Cookies. Alle Informationen zu unseren Cookies, deren Zweck und wie Sie Cookies jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ablehnen der Cookies die Anzeige externer Inhalte verhindern.