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3. Juli 2026

Seit dem 03.07.2026 um 12.00 Uhr gilt ein Feuerverbot in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet aufgrund der anhaltenden Trockenheit.

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Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot (pdf, 1.25 MB) (URL, 343 B) Download 0 Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot (pdf, 1.25 MB)