Der siebenköpfige Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde. Er beschliesst in allen Angelegenheiten, die nicht in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in anderen rechtsetzenden Gemeindereglementen ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind. Der Gemeinderat wird für 4 Jahre im Proporzverfahren gewählt.
Er hat insbesondere:
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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